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Das Diensthabende System in den Streitkräften der DDR
Das Diensthabende System (DHS) der Luftverteidigung der DDR war ein in den Warschauer Pakt integriertes Alarm- und Bereitschaftssystem von Einheiten und Verbänden der Luftverteidigung. Seitens der Nationalen Volksarmee waren die Funktechnischen Truppen, die Fla-Raketentruppen und die Jagdfliegerkräfte der Luftstreitkräfte/ Luftverteidigung (LSK/LV) und Teile der Flugabwehrraketenkräfte der Truppenluftabwehr in das DHS eingebunden. Zusätzlich war die Verfügbarkeit der technisch/logistischen Unterstützung durch die sogenannten sicherstellenden Einheiten erforderlich. Bei Bedarf wurden Kampfhubschrauber der Armeefliegerkräfte und die Grenztruppen in die Durchsetzung der Lufthoheit einbezogen. Das DHS wurde als eine Gefechtsaufgabe in Friedenszeiten angesehen.
Die Führung der Luftverteidigung der Warschauer Vertragsorganisation basierte auf den Grundlagen, die durch den Stab der Vereinten Streitkräfte der Teilnehmerstaaten des Warschauer Vertrages erarbeitet und erlassen wurden. Aufgrund eines Abkommens von 1964 zwischen der DDR und der Sowjetunion wurde das DHS zentral durch den Oberkommandierenden der Gruppe der Sowjetischen Streitkräfte in Deutschland (GSSD) und seinen Stab und über den Chef der Luftstreitkräfte/Luftverteidigung der NVA geführt. Die Autorität zur Feuereröffnung bei Luftraumverletzungen lag bei den Vertretern der sowjetischen Streitkräfte. Eine Anwendung von Waffengewalt gegen zivile Luftfahrzeuge sahen die Bestimmungen der NVA nicht vor.
Dem Führungssystem standen zur Verfügung:
der Hauptgefechtsstand der Luftverteidigung der GSSD in Wünsdorf und
der Zentrale Gefechtsstand der Luftstreitkräfte/Luftverteidigung der NVA (Zentraler Gefechtsstand 14 (ZGS-14)) in Fürstenwalde,
die Gefechtsstände des Jagdfliegerkorps der GSSD
der drei Jagdfliegerdivisionen der GSSD
der beiden Luftverteidigungsdivisionen der NVA
der Fla-Raketenbrigaden/-Regimenter, Jagdfliegergeschwader, Funktechnischen Truppen
(Quelle Info's Wikipedia)
Die diensthabenden Kräfte der Jagdflieger waren Bestandteil der DHS-Kräfte der LSK/LV. Die Aufgaben des DHS konnte nur gemeinsam mit den Fla-Raketentruppen (FRT), den Funktechnischen Einheiten und den sicherstellenden Kräften aller Waffengattungen in den LSK/LV erfüllt werden. Das DHS wurde durch den Befehl 90 des Stellvertreters des Ministers und Chef der LSK/LV geregelt.
In Normalzeiten wurde das DHS durch ein Jagdfliegerpaar gewährleistet, das in kürzester Zeit (in vier Minuten), zu einer Sofortreaktion im Sinne der Aufgaben und Einsatzgrundsätze der jeweiligen Geschwader bereit war. Für die Jagdfliegerkräfte der NVA gab es somit 6 diensthabende Paare, zwei Paare in der 3. Luftverteidigungsdivision (Flugplätze Peenemünde und Trollenhagen) und vier Paare in der ersten Luftverteidigungsdivision (Flugplätze Marxwalde, Drewitz, Preschen, anfangs Cottbus/später Holzdorf).
In den einzelnen Geschwadern gab es dann die "DHS-Befehle" des Kommandeurs zur Umsetzung des Befehls 90 Stell. Min. u. Chef LSK/LV. Im Jagdfliegergeschwader-2 "Juri Gagarin" (JG-2) am Fluglatz Neubrandenburg / Trollenhagen, dem Ort meiner Dienstzeit, waren in diesem Befehl namentlich der zugelassene Personenkreis und die zu stellenden Kräfte und Mittel zur Sicherstellung befohlen.
Das waren
  • die Diensthabende Besatzung des Gefechtsstandes
  • Flugzeugführer mit dem entsprechenden Ausbildungsstand
  • ingenieurtechnisches Personal zur Sicherstellung
  • die Flugleitung mit Flugleiter, Meteorologen und Flugleitgruppe
  • drei Flugzeuge in Bereitschaft, mit Bewaffung und Anlaßmittel
  • die Sicherstellungskräfte der rückwärtigen Dienste und Nachrichten- und Flugsicherungstruppen.
In den gesamten Jahren des Dienstes im DHS hatten besonders Aufgaben wie die Durchsetzung der festgelegten Flugordung über dem Gebiet der DDR in der internationalen Luftstraße A-4, das Unterbinden von Luftraumverletzungen im Hoheitsgebiet der Ostsee sowie die Hilfeleistung für in Not geratene Flugzeuge konkrete praktische Bedeutung.
Für die Flugzeugführer waren es in der Regel 12-Std-Dienste, für das Führungs- und sicherstellende Personal ein 24-Std-Dienst. Täglich erfolgte eine Einweisung in die allgemeine Luftlage, zu erwartende Wetterbedingungen, Besonderheiten am Flugplatz und im Handlungsraum. Der Abschluß war die Vergattung zum Dienst.
Für den Dienst gab es bestimmte Signale und Bereitschaftsstufen entsprechend der Luftlage und der Wetterbedingungen. Da die Bedingungen nach Lage der Flugplätze sehr unterschiedlich sein konnten gab es auch Unterschiede in den Bereitschaftsstufen, bei sehr schlechtem Wetter bis hin zur Bereitschaftsstufe III mit Verbleib am Ort (DHS-Bereich).
Signale und Handlungen im DHS:
Aufgabe A - „Anton“:
  • aus der Bereitschaftsstufe II sofortiger Start
(mit Druckanzug und Halbhelm 8 min tags; 10 min nachts)
  • aus der Bereitschaftsstufe I bis zum Start
(mit Druckanzug und Halbhelm 4 min tags; 5 min nachts)
Aufgabe B - „Berta“:
  • aus der Bereitschaftsstufe II sofortiger Start
(mit Druckanzug und Vollhelm 11 min tags; 13 min nachts)
  • aus der Bereitschaftsstufe I bis zum Start
(mit Druckanzug und Vollhelm 4 min tags; 5 min nachts)
Aufgabe C -  „Cäsar“:
  • aus der Bereitschaftsstufe II in die Bereitschaftsstufe I
(mit Druckanzug und Vollhelm  4 min tags; 5 min nachts)
Aufgabe D -  „Dora“:
  • aus der Bereitschaftsstufe II in die Bereitschaftsstufe I
(mit Druckanzug und Vollhelm  7 min tags;  8 min nachts)
Signal für „Raketen abhängen“:  ??  
Eigene Anmerkungen:
Es wurde in der B-I-Stufe den Flugzeugführern eine Standleitung verlegt, so das er mit dem Gefechtstand vom Flugzeug aus die Lage erörtert bekam und die Handlungen abgesprochen. So war es möglich den DHS-Start und den Flug in die entsprechende Wartezone oder Warteraum unter Funkstille durchzuführen und damit wenigstens per Funk einen Start nicht gleich offenzulegen. Da die Ostsee ein sensibler Punkt war gab es in diesem Bereich viele Fluglagen, die den DHS-Einsatz erforderten. Das DHS im Nordraum hatte demnach die meisten Einsätze zu verzeichnen, vorwiegend durch militärische Anflüge nahe des Hoheitsgebietes der DDR über See . Das JG-9 wurde entsprechend der Lage und der Technik ständig gefordert und das DHS des JG-2 war das Nachfolge-DHS. War das DHS in Peenemünde gestartet, ging das DHS in Neubrandenburg in B-I. Aus rein taktischen Gründen wurde es aber ab und an auch umgekehrt praktiziert und hier war die "Standleitung" von Vorteil, wenn sich alles auf das DHS des JG-9 konzentrierte war das DHS des JG-2 manchmal achon in der Luft.

Für die Flugdienste gab es normales Kartenmaterial, welches beim Flug entsprechend der Flugaufgabe mitgeführt wurde, mit der navigatorischen Vorbereitung. Für den Gefechtsfall / Gefechtsbereitschaft gab es eine spezielle Karte (im Sprachgebrauch "Gefechtskarte) mit den taktischen Linien und Räumen. Diese Karte war "GVS" und wurde auch im DHS mitgeführt.
*** wird fortgesetzt - weiter erarbeitet ***

EA's BSZ




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