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Die "Teilnehmerstaaten des Warschauer Vertrag" war ein von 1955 bis 1991 bestehender militärischer Beistandspakt der sozialistischen Staaten unter der Führung der Sowjetunion. Er wurde mit dem Vertrag über Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand gegründet und bildete das Gegenstück zum von den Vereinigten Staaten von Amerika geführten NATO-Bündnis, dem Nordatlantikpakt.
Da der Luftraum der DDR sehr begrenzt war und es eine hohe Konzentration von Fliegerkräften gab, war ein Zusammenwirken zwischen den Fliegerkräften der GSSD, den Luftstreitkräften der VR Polen, der CSSR untereinander unabdingbar. Dies galt für Handlungen im Gefechtsfall, Handlungen für das Diensthabende System (DHS) und den Flugdiensten der einzelnen Geschwader allgemein. Es gab Hauptflugregeln (entsprechend von Dienstvorschriften festgelegt) und Regeln außerhalb des Standards. Diese Regeln der Zusammenarbeit außerhalb der Standarde zwischen den einzelnen Streitkräften der Länder wurden in Abständen trainiert wurden.
Führungsstellen waren dabei:
  • der Hauptgefechtsstand der Luftverteidigung der GSSD in Wünsdorf und der Zentrale Gefechtsstand der Luftstreitkräfte/Luftverteidigung der NVA in Fürstenwalde,
  • die Gefechtsstände des Jagdfliegerkorps der GSSD
  • der drei Jagdfliegerdivisionen der GSSD
  • der beiden Luftverteidigungsdivisionen der NVA
  • und die Gefechtsstände der jeweiligen Truppenteile
Die Fluplätze der NVA lagen alle im Ostteil der DDR und einige nahe der Grenze zur Volksrepublik Polen. Bis auf den Flugplatz Rothenburg (OHS) waren alle mit der Start- und Landebahn annähernd in Ost-West-Richtung ausgelgt. Dies bedingte, dass einige Landesysteme über polnischem Hoheitsgebiet lagen.

Eine Zusammenarbeit war notwendig und für uns als Jagdfliegerkräfte dabei immer mit den Truppenteilen im unmittelbaren Handlungsgebiet. Für die Stationierung im Nordraum der DDR waren dies vor allem die Fliegerkräfte an den Flugplätzen:
- Riebnitz-Damgarten (GSSD)
- Wittstock (GSSD)
- Lärz (GSSD)
- Finow (GSSD)
- Kluczewo (VRP)
- Chojna (VRP)
- Goleniow (VRP)
Diese Flugplätze waren vor allem, auf Grund ihrer Entfernung, vorgesehen und wichtig als Ausweichflugplätze (bei Flugdiensten, im DHS), für besondere Fälle und kurzfristigen Handlungen (z.B. bei Gefechtsübungen). Jeder Flugzeugführer hatte deshalb in seinem Knieplanchett kleine Notizzettel (z.B. Anflug Ausweichplatz, Daten Flugplätze NVA u. GSSD, Daten Flugplätze VRP) um bei Bedarf eine Gedächtnisstütze zu haben. Da die Möglichkeiten der Navigation (Kurs, Zeit, Peilungen, Funkfeueranzeige) damals andere waren als heute (GPS-Navigation u.ä.)war dies zum Teil notwendig bzw. gab Sicherheit.
Desweiteren gab es aber auch geplante Austausche, in der Regel in Stärke einer Jagdfliegerstaffel, zwischen Jagdfliegergeschwadern, die etwas weiter entfernt waren. Ein Höhepunkt war dabei immer das Gefechtsschießen (Schießen auf reale Luftziele) in Astrachan, in der Sowjetunion (heute Rußland).

Aus dem Geschwader war immer andere Staffeln per Befehl für die eine oder andere Aufgabe vorgesehen, je nach Ausbildungsstand.

Im folgenden deshalb eine kleiner persönlicher Rückblick:
  • Teilnahme an Staffelaustauschen mit Staffeln von Truppenteilen der VR Polen:
Slupsk: 06.09.-16.09.1976 (2.JS)
Swidwin: Zeitraum ??
Zegdze Pomorski: 25.09.-04.10.1980 Bilder ansehen (1.JS)
  • Teilnahme an einem Manöver in Klietz / Verlegung in Staffelstärke zum Flugplatz der GSSD:
Mahlwinkel: 22.01.-03.02.1983 (1.JS)
  • Auf Grund von Instandsetzungsarbeiten am Flugplatz Neubrandenburg/Trollenhagen Verlegung des gesamten Geschwaders für ein Jahr:
Garz: 1985 (JG)
Peenemünde: 1989 (1.JS), da die Vorstartlinie am Flugplatz Neubrandenburg umgebaut (gedreht - Verringerung Lärmpegel Richtung Stadt / Vorbereitung für MiG-29)
  • Gefechtsschießen in der Sowjetunion im Zusammenwirken mit den Fla-Rak-Truppen:
Astrachan (Priwolski) : 07.05.-17.05.1987 (1.JS)
23.08.-08.09.1988 (1.JS)
Da Jagdflieger von ihrem Aufgabengebiet und auch von den technischen Parametern ihrer Technik (Reichweite / Aktionsradius) her in einem begrenzten Gebiet, von einem "Heimat"-Flugplatz agieren, ist das Handeln von anderen Flugplätzen aus nicht die Regel.
Im Rahmen der Ausbildung, bei Übungen und für Sonderaufgaben kam es somit zu Landungen / Zwischenlandungen:
  1. auf Plätzen der NVA -  Bautzen, Rothenburg, Cottbus, Preschen, Drewitz, Marxwalde, Peenemünde, Garz
  2. auf Feldflugplätzen -    Warbelow ,  Großmohrdorf
  3. auf Plätzen der GSSD - Ribnitz-Damgarten,  Wittstock,  Mahlwinkel
  4. Plätzen VRP -             Slupsk,   Swidwin,    Zegrdze Pomorski,    Chojna,     Kolobrzeg
  5. Zivilflugplatz -            Dresden  (Überführungen zur Flugzeugwerft)
  6. Gefechtsschießen Sowjetunion - Астрахан-Приволски (Astrachan in Rußland) ; Черляны (Tscherljany nahe Lviv/Lemberg in der Ukraine); Конотоп (Konotop in der Ukraine); Краматорск (Kramatorsk in der Ukraine); Cтаракостандинов (Starakostadinow nahe Житомир/Schytomyr in der Ukraine). Das Schießgebiet, der Rayon, befand sich über dem Gebiet der Kasachischen SSR (heute Republik Kasachstan)






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